Die Kaufuntersuchung beim Pferd als Ankaufs- (AKU), Verkaufs- oder allgemeine Untersuchung
Unsere Klinik führt jährlich eine große Anzahl von Kaufuntersuchungen für Pferde mit sehr unterschiedlichen Verkaufspreisen durch. Dies machen wir mit entsprechender Sorgfalt und unter Betrachtung der Interessen von Käufer und Verkäufer. Häufig wird gesagt: „Das ist der Tierarzt des Verkäufers“ oder des „Käufers“. Das sollte aus unserer Sicht so nicht sein, da im Rahmen eines Pferdekaufes Käufer wie Verkäufer den Anspruch gegenüber dem untersuchenden Tierarzt auf eine faire und korrekte Untersuchung haben. Daher versuchen wir dem Pferd mit seinem gesundheitlichen Zustand zum Zeitpunkt der Untersuchung bestmöglichst gerecht zu werden und letztendlich muss der Käufer eine Orientierung über den Zustand des Pferdes und eine Risikobewertung bekommen. Es muss aber auch allen Beteiligten bewusst sein, dass die Kaufuntersuchung keine Garantien geben kann und dass sie nur eine Betrachtung des Ist-Zustandes ist.
Ist mein Pferd wertvoll genug für eine Kaufuntersuchung?
Häufig kommt auch die Frage auf, ob das zu kaufende Pferd „wertvoll“ genug sei für eine Kaufuntersuchung – dies ist aus unserer Sicht Unsinn! Gerade die Kunden, denen nicht so viel Geld zur Verfügung steht, sollten das Interesse an einer solchen Untersuchung haben, da es sonst nach dem Kauf auf Grund aufkommender gesundheitlicher Probleme viel teurer werden kann, als man vorher eingeplant hat.
Umfang der Untersuchung
Viele Kunden – insbesondere, wenn zum ersten Mal ein Pferd gekauft wird – sind sich unsicher, welchen Umfang diese Kaufuntersuchung haben soll. Grundsätzlich ist die Basis die standardisierte klinische Untersuchung. Diese folgt einem speziellen Formular und ist nicht veränderbar. Die Röntgenuntersuchung ist seit dem 1. Januar 2018 in Deutschland in der Form standardisiert, dass 18 festgelegte Aufnahmen empfohlen werden. Weitere Röntgenbilder können als ergänzende Untersuchung zur Kaufuntersuchung individuell ausgewählt und beauftragt werden. Ergeben sich während der klinischen Untersuchung für den Tierarzt Auffälligkeiten, werden Sie darauf hingewiesen und evtl. Empfehlungen für ergänzende Untersuchungen gemacht. Auch empfehlen wir allen Beteiligten und unabhängig vom Wert des Pferdes ergänzend die Entnahme von Blut zur möglichen Überprüfung auf gegebene Medikamente. Dies ist wichtig, da einige Medikamente in der Lage sind das Erscheinungsbild des zum Kauf stehenden Pferdes drastisch zu verändern. Diese Blutprobe gewinnt dann an Bedeutung, wenn kurze Zeit (Tage oder Wochen) nach dem Kauf Auffälligkeiten bei dem Pferd wie Lahmheiten, Rittigkeitsprobleme, Verhaltensveränderungen etc. auffallen. Nun ist die Frage, ob diese Situation einfach passiert und man als Käufer Pech hat oder ob schon vor dem Kauf Manipulationen stattgefunden haben. Damit ist die genommene Blutprobe ein Nachweis für den Käufer zur Reklamation oder ein Schutz des Verkäufers zum Nachweis seiner Unschuld. Diese Probe wird in der Regel nicht direkt untersucht, sondern nach der Entnahme versiegelt zu einem Speziallabor geschickt und dort 6 Monate aufbewahrt. Dies ist auch preisgünstiger als die direkte Untersuchung.
Wer kann der Auftraggeber der Untersuchung sein?
Ebenso kann der Auftraggeber auch ohne weiteres der Verkäufer sein. Insofern wird auch zwischen einer Ankaufsuntersuchung (kurz: AKU) und einer Verkaufsuntersuchung oder allgemein Kaufuntersuchung unterschieden. Der Auftraggeber ist am Ende aber derjenige, der den Umfang der Untersuchung festlegt und mit seiner Unterschrift bestätigt. Unabhängig davon hat auch der Käufer das Recht auf die Darstellung der Befunde! Auch sei darauf hingewiesen, dass es die so genannte „kleine“ und „große“ Kaufuntersuchung nicht gibt – es sei denn man versteht den Unterschied in der Tatsache ob zusätzlich zur klinischen Untersuchung noch die 18 Standardröntgenaufnahmen beauftragt werden.
In den letzten Jahren hat sich im Pferde(ver)kauf einiges verändert und in der Folge haben Verkäufer wie Käufer ein größeres Interesse an dieser tierärztlichen Kaufuntersuchung bekommen. Früher hatte eigentlich nur der Käufer Interesse an einer solchen Untersuchung, heute ist es fast umgekehrt: der Verkäufer möchte durch eine (Ver-) Kaufuntersuchung das Pferd klar und deutlich beschreiben, um spätere Diskussionen zu vermeiden. Diesen berechtigten Wünschen tragen wir mit unserem Untersuchungsprotokoll und den angebotenen Untersuchungsverfahren Rechnung.
Musterdokumente der Pferdeklinik Burg Müggenhausen zum Download
Die hier zur Verfügung stehenden Dokumente stellen den augenblicklichen Stand unserer Kaufuntersuchung dar. Auf Grund neuerer wissenschaftlicher und juristischer Erkenntnisse werden die Unterlagen regelmäßig ergänzt (das zugesandte Formular von der Pferdeklinik ist das verbindliche). Informieren Sie sich vor dem Kauf in diesen Unterlagen, was alles untersucht wird oder besser untersucht werden kann, was es kostet und betrachten Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten als Auftraggeber hinsichtlich des Umfanges und der Kosten.
- Kaufuntersuchung - Das komplette Formular
Hier finden Sie das komplette Kaufuntersuchungsformular als Muster. Neben den Vertragsbedingungen inkl. Haftungsumfang finden Sie die Preisliste und den gesamten Umfang der klinischen Untersuchung. - Kaufuntersuchung – Vorbericht des Verkäufers
Ein ganz wichtiges Blatt für den Käufer. Auf diesem Blatt trägt der Verkäufer alle wesentlichen Informationen zum Pferd ein und bestätigt diese durch seine Unterschrift. Bitte verwenden Sie nicht dieses Muster, sondern lassen sich von uns das Originalformular aushändigen.